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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Unterstützt finanziell und strukturell das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern aller Altersgruppen.
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Bundesministerium für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA)
Zuständig für den Bundesfreiwilligendienst.
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Internationaler Bund (IB)
Träger ist dem IB als Zentralstelle angeschlossen.
Finanzielle und fachliche Unterstützung in der inhaltlichen und pädagogischen Ausrichtung des FSJ und BFD.
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Freistaat Sachen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Unterstützt die Arbeit des Trägers inhaltlich und finanziell.
Erteilt Trägerzulassung – unbefristete Zulassung für unseren Träger erfolgte am 21.07.2008.
Träger ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste FSJ im Freistaat Sachsen.
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Europäischer Sozialfonds
Zentralstelle angeschlossen.
Finanzielle und fachliche Unterstützung.
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Landratsamt Erzgebirgskreis
Unterstützt inhaltlich das Projekt „Frühe Hilfen im Erzgebirgskreis“
Der Verein ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im Arbeitskreis Wirtschaft/Schule des Erzgebirgskreises.
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